Wir haben eine Betriebshaftplicht- und Gebäudeversicherung abgeschlossen.
Diese Versicherung zahlt nicht für Schäden an Ihrem Gut, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit.
In der Regel übernimmt Ihre Hausratversicherung während einer Lagerung das Risiko gegen die „klassischen“ Hausratversicherungsschäden (Feuer, Einbruch, Diebstahl, Wasser).

Sofern Ihre Versicherung dies nicht möchte, so weisen Sie bitte auf ein Urteil des OLG Hamm hin (Oberlandegericht Hamm Aktenzeichen 20 U 54/07).
Wünschen Sie eine extra Versicherung des Lagergutes, so benachrichtigen Sie uns bitte; wir werden Ihnen dann gerne ein Angebot unterbreiten.