Ausgeschlossen von der Lagerung sind zum Beispiel folgende Dinge
- leicht verderbliche Nahrungsmittel wie zum Beispiel Obst
- Lebewesen, Tiere etc.
- Waffen, Sprengstoffe
- Drogen, Suchtmittel
- radioaktives Material, Chemikalien
- leicht entflammbare Materialien, Gasflaschen
- Sondermüll
- Hehlerware, unrechtmäßiger Besitz zum Beispiel durch Diebstahl