Ausgeschlossen von der Lagerung sind zum Beispiel folgende Dinge

  • leicht verderbliche Nahrungsmittel wie zum Beispiel Obst
  • Lebewesen, Tiere etc.
  • Waffen, Sprengstoffe
  • Drogen, Suchtmittel
  • radioaktives Material, Chemikalien
  • leicht entflammbare Materialien, Gasflaschen
  • Sondermüll
  • Hehlerware, unrechtmäßiger Besitz zum Beispiel durch Diebstahl